Angemessenheit
engl: suitability, adequacy
Ein eignungsdiagnostisches Verfahren ist angemessen,
wenn es Nutzen bringt und
- ökonomischen,
- ethischen (z. B. kein unberechtigtes Eindringen in die
Privatsphäre einer
Person) und
- rechtlichen (z. B. Datenschutz-Vorschriften) Forderungen entspricht.
Ein Verfahren ist ökonomisch angemessen und sinnvoll, wenn der sich absolut und relativ aus der Anwendung des Verfahrens ergebende Nutzen (z. B. Vermeidung von Misserfolgen, Kundenverlust) höher ist als der Aufwand des Verfahrens (z. B. Belastung des Bewerbers sowie der Organisation, Verfahrenskosten).
siehe auch:
ökologische Validität
Testgüte