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Augenscheinvalidität
engl: face validity
Kriterium der Testgüte. Maß dafür, ob und inwieweit ein diagnostisches Verfahren,
wie z. B. ein Test oder eine Rollensimulation im Assessment, augenscheinlich, d. h. offensichtlich oder logisch nachvollziehbar,
tatsächlich ein bestimmtes Merkmal messen kann.
Für die Augenscheinvalidität wird im Gegensatz zu anderen Validitätsarten kein Kennwert (Koeffizient) berechnet.
Eine hohe Augenscheinvalidität haben z. B. Arbeitsproben, Fallstudien
und Rollensimulationen, die bezüglich ihrer Aufgabeninhalte sowie der Testsituation
den Aufgaben im Alltag auf der Zielposition sehr nahe kommen.
Eine hohe Augenscheinvalidität fördert die Akzeptanz eignungsdiagnostischer Verfahren.
Sie kann aber auch die nicht gewollte Verfälschbarkeit von Verfahren fördern
(Akzeptanz-Verfälschbarkeits-Dilemma).
Dies gilt insbesondere für Fragebogen zur Selbstbeschreibung (z. B. Persönlichkeitstests, Motivationsfragebogen). Hier kann der Kandidat die Ergebnisse
leicht in die von ihm gewünschte Richtung manipulieren und sich leicht, z. B. deutlich leistungsmotivierter beschreiben, als dies tatsächlich der Fall ist.
siehe auch:
Validität
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© Andreas Klug

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